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Wohnungsbauprämie

Wohnungsbauprämie - staatliche Förderung für privates Wohneigentum

In Deutschland wird Wohnraum leider immer knapper, sodass der Staat schon seit vielen Jahren einiges dafür tun, um in diesem Bereich zumindest eine Förderung zur Verfügung zu stellen.

Seit Jahrzehnten gibt es mittlerweile die Wohnungsbauprämie, die unter der Voraussetzung zahlreiche Sparer erhalten, dass sie einen Bausparvertrag abgeschlossen haben. Wir möchten im folgenden Beitrag etwas näher darauf eingehen, worum es sich bei der Wohnungsbauprämie handelt, wie hoch diese ist und unter welchen Voraussetzungen Sie die staatliche Förderung für privates Wohneigentum überhaupt erhalten können.

Was ist die Wohnungsbauprämie?

Bei der Wohnungsbauprämie handelt es sich um eine Förderung seitens des Staates, die in Verbindung mit der Schaffung privatem Wohneigentums steht. Wenn Sie also beispielsweise Geld investieren und sich dabei für eine Immobilie entscheiden möchten, könnten Sie die Wohnungsbauprämie unter der Voraussetzung erhalten, dass Sie einen Bausparvertrag abschließen. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen, die Sie zum Erhalt der staatlichen Prämien erfüllen müssen, wie zum Beispiel einzuhaltende Einkommensgrenzen.

Welche Voraussetzungen muss sich für den Erhalt der Wohnungsbauprämie erfüllen? 

Die grundlegende Voraussetzung für den Erhalt einer Wohnungsbauprämie besteht darin, dass diese in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Bausparvertrag und somit der geplanten Schaffung privaten Wohneigentums steht. Sie dürfen die Wohnungsbauprämie also nicht frei nach Ihrem Ermessen verwenden, sondern die Prämie muss zwingend im Zusammenhang mit privatem Wohneigentum bzw. dem Bausparen stehen. Darüber hinaus gibt es noch weitere Voraussetzungen, die Sie zum Erhalt der Wohnungsbauprämie erfüllen müssen: 

  • Jährliches Einkommen maximal 35.000 Euro (Ledige) bzw. 70.000 Euro (Verheiratete)
  • Sie haben ein Mindestalter von 16 Jahren
  • Wohnungsbauprämie muss für den Bau, Erwerb oder alternativ der Modernisierung einer Wohnung oder eines Hauses verwendet werden
  • Sie müssen mindestens 50 Euro jährlich in einen Bausparvertrag einzahlen
  • Der Bausparvertrag hat eine Laufzeit von sieben Jahren oder mehr
  • Sie haben sich für einen prämienberechtigten Sparvertrag entschieden

Wichtig ist vor allem, dass die Wohnungsbauprämie eine enge Zweckbindung hat, die zudem „endlos“ gilt. Das bedeutet, dass Sie während der Jahre, in denen Sie die Wohnungsbauprämie erhalten, unbedingt das Kapital in einen Bausparvertrag bzw. einen anderen, ebenfalls prämienbegünstigten Sparvertrag einzahlen.

Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?

Eine der wichtigsten Fragen für Sparer ist im Zusammenhang mit der Wohnungsbauprämie natürlich, wie hoch diese eigentlich ausfällt. Nach dem Wohnungsbauprämiengesetz beläuft sich die Wohnungsbauprämie auf 10 % jährlich. Begünstigt werden allerdings nicht sämtliche Einzahlungen in den Bausparvertrag, sondern maximal 700 Euro (Ledige) bzw. 1.400 Euro (Verheiratete). Dies wiederum führt dazu, dass eine Person pro Jahr eine Wohnungsbauprämie von maximal 70 Euro erhalten kann.

Wie erhalte ich die Wohnungsbauprämie?

Ebenso wie die meisten anderen staatlichen Förderungen erhalten Sie die Wohnungsbauprämie nicht automatisch, sondern müssen diese beantragen. Dazu reichen Sie bei Ihrer jeweiligen Bausparkasse einen Antrag auf die Wohnungsbauprämie ein. Die Bausparkasse hat dann die Aufgabe, diese Prämie beim Finanzamt anzuweisen. Sollte der Antrag vom Finanzamt genehmigt werden, findet Jahr für Jahr die Auszahlung der Wohnungsbauprämie statt, und zwar fließt sie in den Bausparvertrag hinein. Als Frist müssen Sie allerdings beachten, dass Sie die Wohnungsbauprämie Jahr für Jahr spätestens zum 31. Dezember des zweiten Folgejahres beantragen müssen.

Lohnt sich die Wohnungsbauprämie überhaupt?

Verglichen mit der Riester-Förderung, wo alleine die Grundzulage pro Jahr bis zu 175 Euro pro Person beträgt, ist die Wohnungsbauprämie mit maximal 70 Euro im Jahr natürlich deutlich geringer. Trotzdem lohnt sie sich, denn immerhin erhalten Sie unter der Voraussetzung, dass Sie einen Bausparvertrag abgeschlossen haben, jährlich vom Staat 70 Euro pro förderberechtigter Person geschenkt. Läuft Ihr Bausparvertrag beispielsweise zehn Jahre, erhalten Sie in dieser Zeit immerhin eine Wohnungsbauprämie von insgesamt 700 Euro. Im optimalen Fall können Sie die Wohnungsbauprämie mit der Riester-Förderung kombinieren, nämlich wenn Sie sich für einen Bausparvertrag entscheiden. Aus dem Grund lohnt die Wohnungsbauprämie auf jeden Fall, da Sie für den Erhalt nichts weiter tun müssen, als die Prämie Jahr für Jahr bei Ihrer Bausparkasse zu beantragen.

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