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Arbeitnehmersparzulage

Arbeitnehmersparzulage - Staatliche Förderung für den Vermögensaufbau

Der Staat tut in Deutschland einiges, um den privaten Vermögensaufbau seiner Bürger zu unterstützen. Neben der Riester-Rente, der Basisrente und der Wohnungsbauprämie gibt es zudem die Arbeitnehmersparzulage, die nicht wenige Sparer unter bestimmten Voraussetzungen erhalten.

Wir möchten im folgenden Beitrag detaillierter auf diese staatliche Fördermaßnahme eingehen und unter anderem erläutern, worum es sich bei der Arbeitnehmersparzulage handelt, wie hoch diese ist und unter welchen Bedingungen Sie die Zulage erhalten können.

Was ist die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage ist ein Zuschuss, den der Staat nicht zum einmaligen Geld investieren, sondern zum regelmäßigen Vermögensaufbau im Zuge eines Vertrages über vermögenswirksamen Leistungen vergibt. Grundlegende Voraussetzung für den Erhalt einer Arbeitnehmersparzulage ist der Abschluss eines VL-Vertrages. Die vermögenswirksamen Leistungen sind in zahlreichen Tarifverträgen definiert, sodass der Arbeitgeber in vielen Fällen etwas zum Sparbeitrag beisteuern. Sie können die vermögenswirksamen Leistungen allerdings auch vollständig auf eigene Faust einzahlen, sodass Sie unter bestimmten Voraussetzungen dann ebenfalls die staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage erhalten.

Welche Voraussetzungen sind für die Arbeitnehmersparzulage zu erfüllen?

Kennzeichnend für die Arbeitnehmersparzulage ist unter anderem, dass damit insbesondere der regelmäßige Vermögensaufbau von Geringverdienern und Personen mit einem der unterdurchschnittlichen Einkommen gefördert werden soll. Daher ist es eine grundlegende Voraussetzung für den Erhalt der Förderung, dass Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die aktuellen Einkommen, bei denen Sie eine Arbeitnehmersparzulage noch erhalten, lauten wie folgt:

  • 17.900 Euro (Ledige, Bausparen)
  • 20.000 Euro (Ledige, Wertpapiersparen)
  • 35.800 Euro (Verheiratete, Bausparen)
  • 40.000 Euro (Verheiratete, Wertpapiersparen)

Die Höchstbeträge unterscheiden sich also etwas danach, ob Sie sich für einen Bausparvertrag oder für einen Wertpapiersparplan, beispielsweise für einen Fondssparplan, im Zuge der vermögenswirksamen Leistungen entscheiden. An diesen Einkommensgrenzen erkennen Sie vielleicht bereits, dass sich die Arbeitnehmersparzulage tatsächlich vorwiegend an Personen mit unterdurchschnittlichen Einkommen richtet, denn der durchschnittliche Bruttoverdienst einer Person liegt in Deutschland mittlerweile bei rund 35.000 Euro jährlich. 

Neben der Einhaltung der Einkommensgrenzen ist es eine weitere, zwingende Voraussetzung für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage, dass Sie einen Vertrag über vermögenswirksamen Leistungen abgeschlossen haben. Allerdings spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber die Einzahlungen bezuschusst oder nicht. Wichtig ist jedoch, dass es sich um bestimmte Anlageformen handeln muss. 

Welche Anlageformen werden durch die Arbeitnehmersparzulage bezuschusst?

In der Summe gibt es vier unterschiedliche Anlage- bzw. Sparformen, bei denen der Staat die Arbeitnehmersparzulage gewährt. Dabei handelt es sich um die folgenden Sparvarianten:

  • Beteiligungssparen
  • Kredit für selbstgenutztes Wohneigentum
  • Bausparvertrag
  • Fondssparplan (offene Fonds)

Zwischen den Sparvarianten können Sie sich im Zuge eines VL-Vertrages entscheiden, um anschließend Jahr für Jahr die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten.

Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?

Insbesondere unter der Voraussetzung, dass Sie vielleicht schon die Riester-Rente mit ihren Zulagen nutzen, werden Sie vielleicht etwas von der Arbeitnehmersparzulage enttäuscht sein. Die Höhe der Förderung ist nämlich deutlich geringer als bei der Riester-Rente oder auch bei der Basisrente in Form der Steuervergünstigungen. Zudem ist es bei der Arbeitnehmersparzulage wiederum abhängig davon, ob Sie sich für Beteiligungs- bzw. Wertpapiersparen oder einen Bausparvertrag und privates Wohneigentum entscheiden. 

Bei Bausparverträgen beträgt die Arbeitnehmersparzulage 9 %, beim Wertpapiersparen sind es 20 %. Darüber hinaus gibt es unterschiedliche maximale Sparbeiträge, auf welche sich die Arbeitnehmersparzulage bezieht. Beim Bausparen werden maximal 470 Euro an Sparbeitrag gefördert, sodass sich pro Jahr eine maximale Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 43 Euro ergibt. Beim Wertpapiersparen bezieht sich die Förderung in Höhe von 20 % auf maximal 400 Euro jährlich, sodass sich eine Arbeitnehmersparzulage von insgesamt bis zu 80 Euro ergibt. Sie haben allerdings die Möglichkeit, zwei unterschiedlich Verträge abzuschließen, sodass Sie pro Jahr im optimalen Fall eine Arbeitnehmersparzulage von insgesamt 123 Euro erhalten können.

Wie erhalte ich die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie nicht automatisch, sondern müssen diese beantragen. Zu diesem Zweck geben Sie Ihre jährliche Einkommensteuererklärung ab und füllen zusätzlich die Anlage VL aus. Hier wird insbesondere eingetragen, dass Sie einen vermögenswirksamen Sparvertrag abgeschlossen haben und dort VL-Leistungen einzahlen. Diese Anlage VL müssen Sie anschließend Jahr für Jahr mit Ihrer Einkommensteuererklärung abgeben, damit Ihnen der Staat die entsprechende Arbeitnehmersparzulage gutschreibt.

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