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Riester-Rente - Mehr als 1.000 Euro jährlich möglich
Die Riester-Rente wird in den Medien zwar häufig kritisiert, insbesondere mit der Begründung, dass die entsprechenden Riester-Sparverträge aufgrund nicht geringer Kosten für den Sparer nicht besonders rentabel wären.
Zudem würde man sich oft Jahrzehnte binden, denn eine vorzeitige Verfügung des Guthabens ist nur unter Rückzahlung der seitens des Staates erhaltenen Zulagen möglich. Auf der anderen Seite hat die Riester-Rente einige Vorteile, denn im besten Fall erhalten Sparer teilweise mehr als 1.000 Euro pro Jahr vom Staat geschenkt.
Was ist die Riester-Rente eigentlich?
Die Riester-Rente gibt es mittlerweile seit mehr als zwei Jahrzehnten in Deutschland. Benannt ist sie nach dem Ökonom Walter Riester, der zur damaligen Zeit von der Regierung damit beauftragt wurde, ein Konzept zur staatlichen Förderung der privaten Altersvorsorge zu entwickeln. Heraus kam die Riester-Rente, die noch heute die mit Abstand größte staatliche Förderung des Aufbaus einer privaten Altersvorsorge der Bürger ist. Die Förderung besteht bei der Riester-Rente in Form von Zulagen, die jährlich vom Staat gezahlt werden. Diese Zulagen wiederum fließen in einen Riester-Vertrag ein. Dabei handelt es sich um einen Sparvertrag, den der Sparer zwischen zahlreichen Angeboten frei wählen kann.
Welche Förderung gibt es bei der Riester-Rente?
Die Förderung bestehen innerhalb der Riester-Rente aus Zulagen, die an den Förderberechtigten gezahlt werden. Im besten Fall erhalten Sie gleich drei Zulagenarten, nämlich:
- Grundzulage
- Kinderzulage
- Berufseinsteigerbonus
Lassen Sie uns daher die jeweiligen Zulagen und deren Höhe etwas genauer unter die Lupe nehmen.
Grundzulage
Die Grundzulage erhalten alle hierzulande Förderberechtigten, die mindestens 60 Euro pro Jahr in einen Riester-Vertrag einzahlen. Die volle und damit maximale Grundzulage beläuft sich auf jährlich 175 Euro pro Person. Sind beide Partner zulagenberechtigt, können Sie also bereits auf Basis der Grundzulage jährlich 350 Euro vom Staat geschenkt bekommen. Dazu müssen Sie allerdings mindestens vier Prozent Ihres Bruttoeinkommens als Sparrate in den Riester-Vertrag einzahlen, denn andernfalls fällt die Grundzulage etwas geringer aus. Anspruch auf die Grundzulage haben alle Förderberechtigten, die - meistens in Form eines Arbeitnehmers - in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Die Zahlung der Grundzulage ist nicht zeitlich befristet, sondern läuft über den gesamten Zeitraum des Sparvertrages hinweg.
Kinderzulage
Die Kinderzulage erhalten Sie unter der Voraussetzung, dass Sie ein minderjähriges Kind haben, welches zudem in Ihrem Haushalt lebt. Wie hoch die Kinderzulage ist, hängt maßgeblich vom Geburtsdatum des Nachwuchses ab. Für alle vor 2008 geborenen Kinder erhalten Sie jährlich 185 Euro als Kinderzulage. Ist Ihr Kind hingegen ab 2008 geboren, beträgt die jährliche Kinderzulage sogar 300 Euro. Besteht Ihr Haushalt also beispielsweise aus vier Personen, nämlich zwei Erwachsenen und zwei Kindern, erhalten Sie im optimalen Fall Jahr für Jahr eine Riester-Förderung durch Grund- und Kinderzulage in Höhe von 950 Euro. Beim dritten Kind knacken Sie demzufolge sogar die 1.000 Euro-Marke.
Berufseinsteigerbonus
Der Berufseinsteigerbonus ist im Gegensatz zur Kinder- und Grundzulage keine laufende Zulage, sondern ein einmaliger Bonus. Dieser beläuft sich auf 200 Euro und wird an Berufseinsteiger gezahlt, die allerdings maximal 24 Jahre alt sein dürfen.
Wie erhalte ich die Riester-Zulagen?
Damit Sie die Riester-Zulagen erhalten, müssen zum einen Voraussetzungen erfüllt werden und zum anderen müssen Sie - zumindest einmal - aktiv werden, indem Sie die Zulage beantragen. Demzufolge sind im Zusammenhang mit der Zulagenberechtigung folgende Punkte zu beachten:
- Sie müssen in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen (entweder freiwillig oder verpflichtend)
- Sie zahlen pro Jahr mindestens 60 Euro in den Riester-Vertrag ein
- Sie schließen einen Riester-Vertrag ab
- Sie beantragen die Zulagen über die KfW
Die Abfolge ist also ganz einfach: Sie informieren sich zunächst über die verschiedenen Riester-Verträge und entscheiden sich für eine Variante, beispielsweise für Riester-Fonds. Dann legen Sie die Sparrate fest, wobei Sie mindestens 60 Euro pro Jahr, also monatlich mindestens fünf Euro, als Sparrate vereinbaren. Anschließend beantragen Sie über die Webseite der KfW die Riester-Zulagen, denn es handelt sich dabei um ein Förderprogramm der KfW-Bank. Nachdem dies erfolgt ist, werden die Zulagen automatisch Jahr für Jahr gutgeschrieben und fließen in den von Ihnen gewählten Riester-Vertrag ein.
Welche Sparformen sind überhaupt riesterfähig?
Bei Riester-Verträgen gibt es eine große Auswahl an Sparverträgen, allerdings können Sie sich nicht grundsätzlich für jede Art des Sparens entscheiden. Prinzipiell förderungsfähig und damit riesterfähig sind ausschließlich die folgenden Formen des Vermögensaufbaus:
- Bausparvertrag
- Banksparplan
- Fondsgebundene Rentenversicherung
- Klassische Rentenversicherung
- Fondssparplan (inkl. ETF-Sparplan)
Der Bausparvertrag ist natürlich nur dann zu empfehlen, wenn Sie später auch eine Immobilienfinanzierung durchführen möchten. Der Banksparplan ist mittlerweile aufgrund der sehr geringen Zinsen wenig attraktiv und wird von immer mehr Kreditinstituten nicht mehr angeboten. Besonders interessant sind Fonds Sparpläne, die dann in Form der Riesterfonds als entsprechender Sparvertrag abgeschlossen werden können.
Vielleicht ist Ihnen bei der Auflistung aufgefallen, dass durchaus einige bekannte Angebote aus dem Bereich regelmäßiger Vermögensaufbau fehlen. Insbesondere Aktiensparpläne, die Kapitallebensversicherung und sonstiges Beteiligungssparen sowie Edelmetallsparpläne sind (noch) nicht riesterfähig. Wenn Sie sich also für einen dieser Sparverträge entscheiden, können Sie dies zwar tun, erhalten dann allerdings nicht die staatlichen Zulagen aus der Riester-Rente.
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