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Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung: Klassische oder fondsgebundene Variante

Zum Zwecke des Vermögensaufbaus können Sie Geld investieren, wenn bereits eine größere Kapitalsumme vorhanden ist. Alternativ besteht für Sparer die Gelegenheit, praktisch von Beginn an mit regelmäßigen Einzahlungen in einen Sparvertrag immer mehr Kapital anzusammeln.

Zu diesem Zweck bieten nicht nur Banken, sondern ebenfalls Fondsgesellschaften, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften ihre entsprechenden Produkte an. Dazu gehört unter anderem auch die private Rentenversicherung.

Was ist die private Rentenversicherung?

Auch wenn der Name relativ ähnlich klingt, so darf die private Rentenversicherung keinesfalls mit der gesetzlichen Rentenversicherung verwechselt werden. Mit einer staatlichen Versicherung hat die private Rentenversicherung nichts zu tun. Stattdessen handelt es sich um ein Produkt, welches von Versicherungsgesellschaften angeboten wird. Die private Rentenversicherung ist zudem auch im Grunde keine echte Versicherung, sondern vielmehr ein Sparplan. 

In die private Rentenversicherung zahlen Sie regelmäßig Beiträge ein, die die zum größten Teil seitens der Versicherungsgesellschaft zur Kapitalanlage genutzt werden. Der Sinn und Zweck einer privaten Rentenversicherung besteht darin, dass daraus später nach Fälligkeit des Vertrages regelmäßige Rentenzahlungen erfolgen. So können Sie die private Rentenversicherung grundsätzlich sehr gut nutzen, um Ihre gesetzliche Rente aufzustocken und haben somit im Alter eine private Vorsorge getroffen.

Zwei Varianten bei der privaten Rentenversicherung

Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten heutzutage zwei Varianten der privaten Rentenversicherung an, nämlich die klassische und die fondsgebundene Version. Bei der klassischen Rentenversicherung erhält der Kunde eine Beitragsgarantie. Das bedeutet, dass sein Kapital gesichert ist und zudem wird meistens ein Garantiezins zugesagt. Demzufolge handelt es sich bei der klassischen Variante der privaten Rentenversicherung um eine sehr sichere Form des Sparens, zumal die Versicherungsgesellschaft darauf achten muss, dass die Beiträge nur in sehr sichere Anlageformen fließen. 

Anders stellt sich die Situation bei der zweiten Variante dar, die als fondsgebundene Rentenversicherung bezeichnet wird. In diesem Fall legt die Versicherungsgesellschaft die Zahlungen der Kunden nicht in sehr sichere Finanzprodukte wie Geldmarktpapiere oder Staatsanleihen an, sondern stattdessen in Investmentfonds. Dabei kann sich um jegliche Art von Fonds handeln, wie zum Beispiel:

  • Geldmarktfonds
  • Rentenfonds
  • Aktienfonds
  • Mischfonds

Die fondsgebundene Rentenversicherung hat gegenüber der klassischen Variante einen wesentlichen Vorteil, aber auch einen gravierenden Nachteil. Der Vorteil besteht darin, dass die durchschnittliche Rendite aufgrund der Anlage in Fonds meistens wesentlich höher als bei der klassischen Variante ist. Dies geht allerdings auf Kosten der Sicherheit. Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung gibt es keine Beitragsgarantie, sodass der Sparer auch Verluste erleiden kann. Aufgrund der langen Laufzeiten ist dies in der Praxis allerdings eher unwahrscheinlich, denn langfristig lassen sich mit Investmentfonds normalerweise gute Erträge erzielen.

Die private Rentenversicherung als Riester-Sparvertrag 

Ein Vorteil der privaten Rentenversicherung besteht grundsätzlich darin, dass es sich um einen riesterfähigen Sparvertrag handelt. Das gilt sowohl für die klassische als auch die fondsgebundene Variante. In beiden Fällen können Sie demnach die Riester-Zulagen, also sowohl die Grundzulage als auch eine eventuelle Kinderzulage, in den Sparvertrag einbinden.

Wie hoch ist die Rendite bei der privaten Rentenversicherung?

Dass der Zuspruch zur privaten Rentenversicherung in den letzten Jahren teilweise deutlich abgenommen hat, ist vor allem auf die gesunkenen Renditen zurückzuführen. Dies gilt vornehmlich für die klassische Variante, bei welcher der Sparer einen festen Zinssatz und eine Überschussbeteiligung erhält. Aufgrund der niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt sind die Erträge bei der klassischen Variante der privaten Rentenversicherung mittlerweile auf durchschnittlich 2 bis 2,5 Prozent bei Neuverträgen gesunken. Bei der fondsgebundenen Variante sieht es etwas besser aus, auch wenn es sich von der Rendite her betrachtet sicherlich ebenfalls nicht um die optimale Form des Vermögensaufbaus handelt.

Rentengarantie als Bestandteil der privaten Rentenversicherung

Ein wenig Versicherungscharakter hat die private Rentenversicherung doch, nämlich in Form der sogenannten Garantierente. Sollte der Versicherungsnehmer nach Fälligkeit der Rentenversicherung innerhalb der Auszahlungsphase sterben, erhält ein Angehöriger - meistens für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Fälligkeit - trotzdem die vereinbarten Rentenzahlungen. Vor diesem Hintergrund ist die private Rentenversicherung also in gewisser Weise doch eine Versicherung, auch wenn natürlich der Gedanke des Sparplans definitiv überwiegt. 

Darüber hinaus handelt es sich allerdings bei der privaten Rentenversicherung nicht um einen besonders flexiblen Sparvertrag. Sie können normalerweise weder die Raten verändern noch einen Teil des Guthabens verfügen. Erst recht trifft das unter der Voraussetzung zu, dass es sich um einen Riester-Vertrag handelt. Dann würde eine vorzeitige Auflösung nämlich bedeuten, dass Sie sämtliche staatliche Zulagen, die Sie bereits erhalten haben, wieder zurückzahlen müssen.

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