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Rürup-Rente

Rürup-Rente - staatliche Förderung in Form steuerlicher Vergünstigungen

Die Riester-Rente ist bekanntlich vor allem für abhängig Beschäftigte und wenige weitere Personen geeignet, die in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen.

Das wiederum bedeutet, dass zum Beispiel Freiberufler und Selbstständige in der Regel nur auf eine Alternative zurückgreifen können, nämlich die Rürup-Rente. Allerdings kann die sogenannte Basisrente, wie die Rürup-Rente eigentlich korrekt bezeichnet lautet, mitunter ebenso für gut verdienende Arbeitnehmer eine interessante Variante darstellen.

Worum handelt es sich bei der Rürup-Rente?

Genau wie die Riester-Rente ist auch die Rürup-Rente eine staatliche Förderung des privaten Aufbaus einer Altersvorsorge. Der Grundgedanke beim Entwurf der Rürup-Rente war damals der, dass auch für Freiberufler und Selbstständige eine Alternative zur staatlichen Förderung der privaten Altersvorsorge ins Leben gerufen werden sollte. Im Gegensatz zur Riester-Rente besteht die Förderung bei der Basisrente allerdings nicht in Form von Zulagen, sondern Sparer profitieren von steuerlichen Vorteilen. 

Welche Rürup-Verträge gibt es?

Wie bei der Riester-Rente, so eignet sich für die Rürup-Rente ebenfalls nicht jede beliebige Sparform. Ausgeschlossen sind insbesondere Aktiensparpläne, Edelmetallsparplänen sowie die Kapitallebensversicherung. Das wiederum bedeutet, dass in erster Linie die folgenden Sparplanarten als rürupfähig gelten:

Sie müssen sich also für eine diese Sparvarianten entscheiden, wenn Sie von den steuerlichen Vorteilen der Rürup-Rente profitieren möchten. 

Sparbeitrag als Vorsorgeaufwendungen absetzbar

Die Rürup-Rente besteht im Grunde aus zwei Steuervorteilen. Der erste Vorteil ist, dass die Sparbeiträge bis zu einem gewissen Anteil als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden können. Auf den zweiten Vorteil gehen wir im folgenden Abschnitt näher ein, denn dieser betrifft die spätere Auszahlungsphase nach Ablauf des Vertrages.

Der wesentliche Vorteil der Rürup-Rente besteht also in der Absetzbarkeit der Sparbeiträge im Rahmen sogenannter Vorsorgeaufwendungen. Wie hoch der Anteil ist, ändert sich Jahr für Jahr. Momentan (2021) Sparbeiträge als Vorsorgeaufwendungen bis maximal 25.786,60 Euro abgesetzt werden. Dieser Betrag wird vom Finanzamt allerdings nicht vollständig anerkannt, sondern momentan zu 92 Prozent, sodass bis zu 23.723,86 Euro steuerlich als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden können. Bereits im Jahre 2025 wird der Betrag dann allerdings seitens des Finanzamtes von zu 100 Prozent anerkannt.

Die Rürup-Rente in der Auszahlungsphase

Der zweite Steuervorteil besteht bei der Rürup-Rente darin, dass die späteren Auszahlungen nach Fälligkeit des Vertrages zu einem gewissen Anteil steuerfrei sind. Grundsätzlich sind die späteren Rentenzahlungen aus dem Rürup-Vertrag mit dem jeweils persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Dies gilt allerdings nur für einen bestimmten zu versteuernden Anteil. Dieser beträgt im Jahre 2021 exakt 81 Prozent. Das bedeutet, dass lediglich 19 Prozent der ausgezahlten Rentenbeiträge steuerfrei sind. Leider steigt dieser Anteil Jahr für Jahr, sodass im Jahre 2040 die volle Auszahlung zu versteuern ist. 

Für wen lohnt sich die Rürup-Rente?

Lohnenswert ist die Rürup-Rente in erster Linie für Freiberufler und Selbstständige, die keinen Anspruch auf Riester-Zulagen haben. Immerhin gibt es Steuervorteile, die sich bei einem rein privaten Aufbau der alten Altersvorsorge per Vertrag nicht geltend machen lassen können. Darüber hinaus kann die Rürup-Rente zusätzlich für Arbeitnehmer mit einem relativ hohen Einkommen interessant sein. Insbesondere unter der Voraussetzung, dass keine Kinder im Haushalt vorhanden sind, können die Steuervergünstigungen der Rürup-Rente sogar höher als die bei der Riester-Rente zu erhaltenden Zulagen sein. 

Das wiederum bedeutet, dass Sie bei einem überdurchschnittlichen Einkommen berechnen oder berechnen lassen sollten, ob für Sie als Arbeitnehmer die Riester-Rente oder die Rürup-Rente die bessere Option der staatlichen Förderung für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge wäre. Positiv ist jedenfalls, dass im Prinzip jeder sich für einen Rürup-Vertrag entscheiden kann, sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige und Freiberufler. Achten sollten Sie zudem auf die Art des Sparvertrages, denn - unabhängig von Steuervergünstigungen - die Rendite kann sich zum Teil erheblich zwischen den einzelnen Vorträgen unterscheiden.

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