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Staatliche Förderungen

Staatliche Förderungen - Zuschüsse beim Vermögensaufbau keine Seltenheit

Wer regelmäßig sparen möchte, sollte sich unbedingt über staatliche Förderungen informieren. Nicht unbedingt beim einmalig Geld investieren, wohl aber beim regelmäßigen Vermögensaufbau, stellt der Staat unter Umständen einige Zuschüsse und Zulagen zur Verfügung.

Das wohl bekannteste Beispiel sind die Zulagen im Zuge der Riester-Rente, auf die insbesondere alle Bürger einen Anspruch haben, die einer abhängigen Beschäftigung nachgehen. Darüber hinaus gibt es - vor allem für Personen mit einem unterdurchschnittlichen Einkommen - noch einige weitere Förderungen. 

Welche staatlichen Förderungen im Zusammenhang mit dem Vermögensaufbau existieren?

In diesem Beitrag möchten wir Ihnen zunächst einen kurzen Überblick über staatliche Förderungen geben, die im Zusammenhang mit dem Vermögensaufbau stehen. In den jeweiligen Unterbeiträgen gehen wir dann sehr detailliert auf die einzelnen Förderungen ein, damit Sie umfangreich darüber informiert sind, welche staatlichen Zulagen und Zuschüsse vielleicht auch Sie im Zusammenhang mit dem regelmäßigen Sparen erhalten können. In der Übersicht sind es insbesondere die folgenden staatlichen Förderungen, die in Deutschland im Zusammenhang mit regelmäßigem Sparen und Vermögensaufbau stehen:

Riester-Rente

Rürup-Rente

Arbeitnehmersparzulage

Wohnungsbauprämie

(VL-Leistungen)

Lassen Sie uns auf die einzelnen Förderungen nun in den folgenden Abschnitten kurz eingehen, damit Sie bereits im Kern wissen, was die einzelne Förderung beinhaltet und ob diese für Sie infrage kommt.

Riester-Rente: Für abhängig Beschäftigte und einige weitere Personenkreise

Die Riester-Rente ist definitiv die bekannteste staatliche Förderung, die im Zusammenhang mit regelmäßigem Sparen und dem Vermögensaufbau zum Zwecke der privaten Altersvorsorge steht. Faktisch alle abhängig beschäftigten Personen, also Arbeitnehmer, haben Anspruch auf die Riester-Rente, weil sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Zusätzlich gibt es nur wenige Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, wie zum Beispiel, mindestens 60 Euro pro Jahr in den entsprechenden Riester-Vertrag einzuzahlen. Dies sollte allerdings problemlos jedem Sparer möglich sein, der sich grundsätzlich für einen Riester-Vertrag entscheidet. 

Die staatliche Förderung besteht beim Riester-Sparen zum einen in der Grundzulage, die pro Person bis zu 175 Euro  im Jahr betragen kann. Das ist gewährleistet, wenn Sie mindestens vier Prozent Ihres Bruttoeinkommens in den Riester-Vertrag einzahlen. Andernfalls wird die Grundzulage anteilig reduziert. Leben zusätzlich bei Ihnen im Haushalt minderjährige Kinder, erhalten Sie neben der Grundzulage für jedes dieser Kinder eine Kinderzulage. Diese beläuft sich in den meisten Fällen auf 300 Euro monatlich. Nur unter der Voraussetzung, dass Ihr Kind vor 2008 geboren wurde, gibt es lediglich die damals geringere Kinderzulage in Höhe von 185 Euro pro Jahr.

Rürup-Rente als Alternative für Selbstständige

Die meisten Selbstständigen zahlen nicht in die Rentenkasse ein, mit Ausnahme einer freiwilligen Rentenversicherung. Da allerdings auch Selbstständige und Freiberufler eine staatliche Zulage bei der Altersvorsorge haben sollen, gibt es für sie als Alternative zur Riester-Rente eine sogenannte Rürup-Rente, die fachlich korrekt als Basisrente bezeichnet wird. Der Unterschied zur Riester-Rente besteht insbesondere darin, dass es keine direkten Zulagen gibt. Stattdessen besteht der Vorteil bei der Grundrente darin, dass Sie die Beiträge für Ihre Altersvorsorge steuerlich bis zu einer bestimmten Höchstgrenze geltend machen können. Da sich diese Grenzen und Anteile der Beiträge jährlich ändert, sollten Sie sich darüber im Einzelfall informieren. Zudem gehen wir in unserem ausführlichen Beitrag zur Basisrente natürlich etwas detaillierter auf die aktuellen Beträge ein.

Arbeitnehmersparzulage: Sparer mit niedrigeren Einkommen im Fokus

Eine weiterer staatliche Förderung, die es im Zusammenhang mit dem regelmäßigen Vermögensaufbau gibt, ist die Arbeitnehmersparzulage. Diese richtet sich insbesondere an Sparer mit einem eher geringeren bis maximal durchschnittlichem Einkommen. Gezahlt wird die Arbeitnehmersparzulage unter den folgenden Voraussetzungen:

  • Abschluss einen Sparvertrages
  • Jahreseinkommen von 17.900 bzw. 20.000 Euro (Ledige) und 35.800 bzw. 40.000 Euro (Verheiratete)
  • VL-Leistungen werden angespart

Die Grundlage für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage ist der Abschluss eines Vertrages über vermögenswirksamen Leistungen, den sogenannten VL-Leistungen. Zahlreiche Arbeitgeber geben ihren Mitarbeitern einen Zuschuss oder übernehmen sogar die vollständigen VL-Leistungen bis zur maximalen Summe. Vom Staat kommt dann faktisch noch eine Arbeitnehmersparzulage unter den genannten Voraussetzungen hinzu, die sich je nach Art Sparvertrages auf 20 Prozent (auf maximal 400 Euro) bzw. 9 Prozent (auf maximal 470 Euro) beläuft. Dementsprechend kann die maximale Arbeitnehmersparzulage pro Jahr 80 Euro betragen.

Wohnungsbauprämie: Bausparvertrag als Grundvoraussetzung

Eine durchaus wieder beliebte Form des Vermögensaufbaus und des regelmäßigen Sparens ist der Bausparvertrag. Dieser ist vor allem sinnvoll, wenn Sie ohnehin wissen, dass Sie später eine Immobilie finanzieren möchten. Wenn Sie sich für einen derartigen Bausparvertrag entscheiden, haben Sie die Möglichkeit, vom Staat eine Wohnungsbauprämie zu halten. Allerdings ist das wiederum an die Einhaltung von Einkommensgrenzen gekoppelt, die allerdings etwas höher als bei der Arbeitnehmersparzulage sind. 

Momentan können Sie Wohnungsbauprämie beantragen, falls der zu versteuerndes Jahreseinkommen 35.000 Euro (Ledige) bzw. 70.000 Euro (Verheiratete) nicht übersteigt. In diesem Fall zahlt der Staat auf einen maximalen Jahresbetrag von 700 bzw. 1.400 Euro eine Wohnungsbauprämie von 10 Prozent. Daraus folgt, dass die Wohnungsbauprämie pro Jahr maximal 70 Euro pro Person betragen kann.

VL-Leistungen: Manche Arbeitgeber beteiligen sich

VL-Leistungen sind zwar keine staatliche Förderung, zählen aber dennoch zu den Zuschüssen und Zulagen für den Vermögensaufbau. Zudem sind die vermögenswirksamen Leistungen Grundvoraussetzung für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage. Arbeitgeber sind zwar - außer im Zuge eines Tarifvertrages - nicht dazu verpflichtet, sich an den VL-Leistungen ihrer Mitarbeiter zu beteiligen. 

Dennoch übernehmen zahlreiche Arbeitgeber in Deutschland schon seit vielen Jahren zumindest einen Anteil an den vermögenswirksamen Leistungen, sodass es sich für den Mitarbeiter und Sparer somit um einen Zuschuss handelt. Die maximal möglichen VL-Leistungen, die in einen VL-Vertrag fließen können, betragen momentan 870 Euro im Jahr. Somit erhalten Sie tatsächlich im besten Fall von Ihrem Arbeitgeber einen jährlichen Zuschuss von stattlichen 870 Euro.

Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine hervorragende Möglichkeit, wie Sparer den Aufbau ihrer privaten Altersvorsorge mit Zulagen des Staates kombinieren können.

Riester-Rente

Rürup-Rente

Die Rürup-Rente wird insbesondere von Selbstständigen oft gewählt, die eine private Altersvorsorge aufbauen möchten.

Rürup-Rente

Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung, die Sparer im Zuge eines VL-Vertrages erhalten können.

Arbeitnehmersparzulage

Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung, die Sie insbesondere beim Abschuss eines Bausparvertrages vereinnahmen können.

Wohnungsbauprämie