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Kapitallebensversicherung: Todesfallschutz und Vermögensaufbau in Kombination
Zu den gängigsten und gleichzeitig ältesten Finanzprodukten, die schon seit Jahrzehnten zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge oder zum Vermögensaufbau allgemein genutzt werden, zählt die Kapitallebensversicherung.
Diese galt lange Zeit als das Synonym schlechthin für den privaten Vorsorgeaufbau, zumal Sie zusätzlich über den Todesfallschutz die Möglichkeit bietet, Angehörige finanziell abzusichern.
Worum handelt es sich bei der Kapitallebensversicherung?
Die gewöhnliche Kapitallebensversicherung wird auch als sogenannte Todes- und Erlebensfallversicherung bezeichnet. Das hat damit zu tun, dass sowohl im Fall des Todes des Versicherungsnehmers als auch im Erlebensfall, nämlich nach Ablauf der Versicherung, eine Leistung erbracht wird. Die Todesfallleistung besteht darin, dass die Versicherungsgesellschaft einem Begünstigten die festgelegte Versicherungssumme auszahlt, sollte der Versicherte während der Laufzeit des Vertrages verstärken.
Die Erlebensfallleistung besteht darin, dass nach Ablauf der Versicherung das angesparte Kapital samt Zinsen und einer möglichen Überschussbeteiligung ausgezahlt wird. Daher dient die Kapitallebensversicherung eben nicht nur dem finanziellen Absichern der Angehörigen, sondern ebenfalls ist sie zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge geeignet. In der Regel kann der Versicherungsnehmer später wählen, ob das angesammelte Kapital in einer Summe oder zumindest teilweise als regelmäßige Rente ausgezahlt wird.
Mehrere Formen der Kapitallebensversicherung
Am Markt gibt es im Bereich der Kapitallebensversicherung mehrere Formen, zwischen denen sich auch Personen entscheiden können, die nicht unbedingt Geld investieren, sondern regelmäßig Vermögen aufbauen möchten. Insbesondere die folgenden Varianten dominieren derzeit den Markt:
- Klassische Kapitallebensversicherung (konventionelle KLV)
- Fondsgebundene Lebensversicherung
- Britische Lebensversicherung
Die klassische Kapitallebensversicherung wird auch als konventionelle Lebensversicherung bezeichnet. Sie beinhaltet, dass die Versicherungsgesellschaft den monatlichen Beitrag, genauer gesagt den Sparanteil, in sichere Anlageformen fließen lässt. Dazu gehören beispielsweise Bundesanleihen, Geldmarktpapiere oder auch Festgeldeinlagen. Der Vorteil ist die hohe Sicherheit, der Nachteil jedoch die - insbesondere in der Niedrigzinsphase - geringe Rendite.
Fondsgebundene Kapitallebensversicherung
Die zweite Variante, nämlich die fondsgebundene Lebensversicherung, ist von der Rendite her durchschnittlich wesentlich stärker. Dafür gibt es allerdings auch keine Kapitalgarantie, da die Beiträge der Versicherungsnehmer in Fonds angelegt werden. Dazu zählen beispielsweise Aktienfonds, Mischfonds oder Rentenfonds. Meistens können Sie allerdings nicht selbst wählen, in welche Fonds Ihre monatlichen Spareinzahlungen fließen.
Britische Lebensversicherung
Eine dritte Variante der Kapitallebensversicherung ist insbesondere unter Sparern beliebt geworden, die großen Wert auf eine möglichst gute Rendite legen. Immer mehr Menschen nutzen daher eine dritte Variante der Kapitallebensversicherung, nämlich die sogenannte Britische Lebensversicherung. Die Bezeichnung kommt deshalb zustande, weil diese Form erstmals in Großbritannien aufgetreten ist. Die Besonderheit der Britischen Lebensversicherung besteht darin, dass es der Versicherungsgesellschaft erlaubt ist, die Beiträge ihrer Kunden in Aktien fließen zu lassen. Dementsprechend ist die Britische Lebensversicherung meistens renditestärker als die zwei anderen Varianten, aber auf der anderen Seite mit einem höheren Risiko behaftet. Sie können also bei dieser Form des Vermögensaufbaus durchaus Verluste erleiden.
Flexibilität der KLV und Verfügbarkeit des Kapitals
Die Kapitallebensversicherung wird häufig kurz als KLV bezeichnet. Aus verschiedenen Gründen handelt es sich dabei allerdings mittlerweile um ein Produkt zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge, welches seltener als noch vor 10 oder 20 Jahren genutzt wird. Dabei sind es insbesondere die folgenden Gründe, die Kunden dafür angeben, dass sie sich nicht mehr für eine Kapitallebensversicherung entscheiden oder einen bestehenden Vertrag bereits gekündigt haben:
- Zu geringe Rendite
- Schwindende Kapitalsicherheit bei Neuverträgen
- Kaum Flexibilität
- Vorzeitige Verfügung mit Kapitaleinbußen verbunden
- Hohe Kosten (Abschlussprovision etc.)
Immer mehr Versicherungsgesellschaften verzichte bei Neuverträgen auf die sogenannte Kapitalgarantie bzw. diese beträgt manchmal nur noch zwischen 80 bis 90 Prozent. Zudem sind die Renditen, also der Garantiezins nebst Überschussbeteiligung, aufgrund der Niedrigzinsphase in den letzten Jahren erheblich gesunken. Flexibel war die Kapitallebensversicherung ohnehin nie, denn normalerweise kann der einmal vereinbarte Beitrag nicht verändert werden. Hinzu kommt, dass bei einer vorzeitigen Verfügung deutliche Verluste bei der Rendite und manchmal sogar - je nach Zeitpunkt der Kündigung – beim Kapital entstehen können.
Ein weiterer Nachteil der Kapitallebensversicherung zum Aufbau der Altersvorsorge ist, dass es sich nicht um ein riesterfähiges Produkt handelt. Sie können die staatlichen Zulagen in Form der Riester-Rente also nicht mit der Lebensversicherung kombinieren. Daher empfehlen mittlerweile zahlreiche Experten, den sicherlich vorteilhaften Todesfallschutz mit einem anderen Sparvertrag zu kombinieren, der ausschließlich dem Vermögensaufbau dient.
Daher ist es zum Beispiel eine immer häufiger Alternative zur Kapitallebensversicherung, Vermögensaufbau und Todesfallabsicherung nicht in einem Vertrag zu vereinen. Stattdessen entscheiden sich die Verbraucher zum einen für die Risikolebensversicherung und zum anderen beispielsweise für einen Fondssparplan. So ist es möglich, die Angehörigen durch die Risikolebensversicherung einerseits weiterhin zu schützen, zum anderen beispielsweise mit einem Fondssparplan jedoch einen deutlich renditestärkeren Vermögensaufbau zu betreiben.
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